Wenn Sie die anfallenden Kosten nicht selbst tragen können, und auch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann beim Gericht ein Antrag auf Bewilligung von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe gestellt werden. Hierzu müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im einzelnen dargelegt werden. Die Anwaltskosten werden nach einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe von der Staatskasse getragen. Die Staatskasse behält sich aber vor, die verauslagten Kosten wieder hereinzuholen, wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse verbessert haben. Wenn dies innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens nicht der Fall war, kommt eine Erstattungsforderung der Staatskasse nicht mehr in Betracht. Antragsformulare für Beratungs- und Prozesskostenhilfe erhalten Sie bei uns oder am nächsten Gericht.