Einigungsgebühr: Faktor 1,0 auf den vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert
Die Gebühr entsteht, wenn eine Einigung zwischen den Parteien zustande kommt und der Prozess damit ohne gerichtliches Urteil beendet wird.
BÜROZEITEN
MO bis DO: 8 – 17 Uhr
FR: 8 – 14 Uhr
Termine auch
nach Vereinbarung
Einigungsgebühr: Faktor 1,0 auf den vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert
Die Gebühr entsteht, wenn eine Einigung zwischen den Parteien zustande kommt und der Prozess damit ohne gerichtliches Urteil beendet wird.