Das Gesetz sieht für eine erste Beratung von Verbrauchern eine Obergrenze von 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer vor. Bei einfach gelagerten Fragen liegt die Gebühr darunter, bei schwierigen Fallgestaltungen wird die Obergrenze erreicht.
BÜROZEITEN
MO bis DO: 8 – 17 Uhr
FR: 8 – 14 Uhr
Termine auch
nach Vereinbarung
Das Gesetz sieht für eine erste Beratung von Verbrauchern eine Obergrenze von 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer vor. Bei einfach gelagerten Fragen liegt die Gebühr darunter, bei schwierigen Fallgestaltungen wird die Obergrenze erreicht.