Gegenüber Unternehmern gibt es keine Obergrenze für die Erstberatung. In der Regel erfolgt hier eine Abrechnung auf Grundlage einer 1,0-fachen Gebühr aus dem Gegenstandswert oder es wird eine Vergütungsvereinbarung getroffen, die entweder eine Pauschalgebühr vorsieht oder auf Zeitaufwand basiert.