Bei der gerichtlichen Vertretung müssen gesetzlich zwingend mindestens die gesetzlichen Gebühren verlangt werden. Der Gegenstandswert wird dabei vom Gericht festgesetzt. Bei der Ermittlung der Kosten sind folgende Gebührentatbestände relevant:

Verfahrensgebühr: 1,3 
Die Gebühr entsteht durch die Einreichung einer Klageschrift beim Arbeitsgericht. Alle weiteren Schriftsätze sind mit der Gebühr abgegolten und verursachen keine weiteren Kosten. 

Termingebühr: 1,2 
Die Gebühr entsteht durch die erstmalige Wahrnehmung eines Termins vor Gericht oder auch nur mit dem Gegner. Alle weiteren Gerichtstermine sind gebührenfrei. 

Einigungsgebühr: 1,0 
Die Gebühr entsteht, wenn eine Einigung zwischen den Parteien zustande kommt und der Prozess damit ohne gerichtliches Urteil beendet wird.