Termingebühr: Faktor 1,2 auf den vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert
Die Gebühr entsteht durch die erstmalige Wahrnehmung eines Termins vor Gericht oder auch nur mit dem Gegner. Alle weiteren Gerichtstermine sind gebührenfrei.
Termingebühr: Faktor 1,2 auf den vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert
Die Gebühr entsteht durch die erstmalige Wahrnehmung eines Termins vor Gericht oder auch nur mit dem Gegner. Alle weiteren Gerichtstermine sind gebührenfrei.