Sachverständigenkosten gehören zu den gerichtlichen Auslagen nach den Aufwendungen, die dem Gericht im Einzelfall entstanden sind. Dazu gehören die Kosten für Sachverständige nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern. Sie sind die in der Praxis bedeutsamsten Kosten und richten sich nach einem im JVEG festgelegten Stundensatz. Sie sind, vor allem bei kleinen Streitwerten, oft höher als die Gerichtsgebühren.