Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten nur, wenn ein sog. Versicherungsfall vorausgegangen ist, d. h., dass entweder der Gegner oder Sie gegen Rechtspflichten verstoßen haben soll/sollen. Auch für familien- und erbrechtliche Angelegenheiten übernehmen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel keine Deckung.

Erkundigen Sie sich auch nach der Wartezeit, die vergangen sein muss, bevor derRechtschutz greift. Dies sind mindestens drei Monate, häufig auch sechs Monate. Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir gerne die Einholung der sog. Deckungszusage, also der Stellungnahme der Versicherung, ob sie die Kosten übernehmen wird oder nicht.