Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für eine Beratung, außergerichtliche Tätigkeit und Prozessvertretung dann, wenn ein sog. Versicherungsfall vorausgegangen ist, d. h., dass entweder der Gegner oder Sie gegen Rechtspflichten verstoßen haben soll/sollen (wenn der Arbeitgeber Ihnen also etwa nur eine Änderung Ihres Arbeitsvertrages vorschlägt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Beratung aus diesem Anlass nicht. Dies gilt für die meisten Rechtsschutzversicherungen selbst dann, wenn der Arbeitgeber angedroht hat, ohne eine freiwillige Änderung des Arbeitsvertrages werde er eine Kündigung aussprechen).

Fragen Sie also vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, ob diese bereit ist, auch im Falle einer angedrohten Kündigung schon Rechtsschutz für eine Beratung zu erteilen. Erkundigen Sie sich auch nach der Wartezeit, die vergangen sein muss, bevor der Rechtsschutz greift. Dies sind mindestens drei Monate, häufig auch sechs Monate. 

Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir gerne die Einholung der sog. Deckungszusage, also der Stellungnahme der Versicherung, ob sie die Kosten übernehmen wird oder nicht.