Die Gerichtskosten werden von dem bzw. den Unterliegenden im Gerichtsverfahren getragen. Dabei richtet sich die Pflicht zur Kostentragung gerichtlicher Verfahren nach dem Grad des Obsiegens oder Unterliegens. Gewinnen Sie voll, zahlt der Gegner alles, verlieren Sie voll, müssen Sie alles zahlen, also auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Gegners. Gewinnen Sie teilweise, müssen Sie die Kosten auch im gleichen Verhältnis teilweise tragen.