Allgemeinkanzlei
mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht,
Privates Baurecht und Mietrecht

Nicht nur der juristische Fall steht im Blickfeld unserer Tätigkeit, sondern in erster Linie der Mensch. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen und erkennen wir die Bedürfnisse unserer Mandanten, reagieren rasch auf deren Wünsche, erarbeiten zielorientiert wirtschaftlich-sinnvolle Ergebnisse und unterstützen Sie tatkräftig bei der Umsetzung der entwickelten Lösungen.

Die anwaltliche Beratung und Vertretung erfolgt durch ein Team motivierter, mit den Bedürfnissen des Unternehmers und Privatmandanten vertrauter Rechtsanwälten, welche wir Ihnen auf den nächsten Seiten in Kurzportraits vorstellen. Unsere Mandanten schätzen die Zusammenarbeit mit einem konkret verantwortlichen, dauerhaften Ansprechpartner. Dies schafft die Basis für eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit und Betreuung.

Im Jahr 2022 verließ Timo von Jablonowski die Kanzlei aus familiären Gründen und es erfolgte die Umfirmierung in Rechtsanwaltsbüro Seehaus, Brands und Kolleg*innen.

Unsere Leistungen für Unternehmer

Die Kenntnisse und Lehren aus den Insolvenz- und Zwangsverwaltungsverfahren bieten eine Spezialisierung und Fokussierung des anwaltlichen Beratungs- und Vertretungsfeldes auf die Bedürfnisse von Unternehmern und Selbständigen. Wir stehen Unternehmern wirtschaftlich zur Seite, damit sie im Geschäftlichen wie im Privaten in jeder Lebenslage entspannt und gelassen sein können.
Wir begleiten Unternehmer von der Idee zur Unternehmensgründung über die Gründungsmaßnahmen, die Weiterentwicklung, Erhaltung – sofern erforderlich auch Sanierung – und Führung des Unternehmens (z.B. Personalmanagement, Forderungseinzug, Finanzierung) bis zur Nachfolgeregelung und Alterssicherung. Dabei gehören auch Schulungen der Mitarbeiter im Unternehmen zu unserem Leistungsspektrum (z.B. in den Bereichen Personal- und Forderungsmanagement).
Damit auch auf den Gebieten der Betriebswirtschaft und des Steuerrechts der hohe Grad an Professionalität gewährleistet ist, stehen wir in enger Kooperation sowohl mit einem Steuerbüro als auch mit einem Diplomkaufmann, so dass Sie sicher sein können, dass auch diese Aspekte des unternehmerischen Handelns bereits von Anfang an bei der Beratung zuverlässig mit berücksichtigt werden.

Unsere Leistungen für Privatmandanten

Mit der gleichen Sorgfalt und Professionalität bieten wir auch nicht-unternehmerisch tätigen Mandanten unsere anwaltliche Unterstützung. Gleich ob es sich um Verkehrs- oder Versicherungsfragen, Vertragsangelegenheiten, Probleme im Arbeitsverhältnis oder andere Rechtsgebiete handelt, stets befinden Sie sich bei uns in den besten Händen. Der Privatmandant profitiert von unserer Kooperation mit einem Steuerberatungsbüro. Heute haben viele Entscheidungen im Privatbereich, sei es im Arbeits- oder Erbrecht oder auf anderen Gebieten, nicht unerhebliche steuerliche Auswirkungen. Wir werden diese Herausforderungen gleich mit bedenken.

Unser Dienstleistungsangebot im Überblick

  • Beratung
  • Prozessführung
  • Verhandlungsführung
  • Vertragsgestaltung und -prüfung
  • Schulung

Beratung

Die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch. Daher: keine Unterschrift ohne Ihren Anwalt. Wir leisten außergerichtliche Beratung und Betreuung von Unternehmern und Privatpersonen. Dazu zählen insbesondere die Erstellung von Gutachten, die Beantwortung einzelner Rechtsfragen und das Aufzeigen von alternativen Lösungswegen. Als Anwälte sind wir Ihre unabhängigen Berater und nehmen uns als Fürsprecher Ihrer Interessen an. Unabhängigkeit bedeutet hierbei Interessenvertretung mit vollem anwaltlichen Engagement, objektiv und ohne eigennütziges Interesse. Mit den uns anvertrauten Informationen gehen wir dabei in höchstem Maße vertraulich um. Wir sind nicht nur von Gesetzes wegen zur Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet und berechtigt, sondern fühlen uns diesem Grundsatz anwaltlicher Beratung auch persönlich verbunden.

Prozessführung

Ziel unserer Beratung ist, eine auf Ihre individuellen rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Interessen zugeschnittene Lösung zu finden. Es gibt aber eine Vielzahl von Sachverhalten, die nach Aufstellung einer Nutzen-Risikoanalyse eine Inanspruchnahme der Gerichte unumgänglich machen. Wir vertreten in diesen Fällen Ihre Interessen vor Gericht vom Mahnverfahren über den eigentlichen Prozess bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in der Zwangsvollstreckung. Sie erhalten stets eine zeitnahe Aufbereitung des Prozessstoffes und Erläuterungen zum Verfahrensablauf.

Verhandlungsführung

Im Rahmen geschickter Verhandlungsführung können Interessen oftmals besser durchgesetzt werden als in einem gerichtlichen Verfahren. Die Verhandlungsführung durch einen Rechtsanwalt oder mit dessen Unterstützung ist förderlich, zum Teil sogar erforderlich. Wir begleiten Sie bei Vertragsverhandlungen, Gesellschafterversammlungen etc. oder nehmen diese Termine für Sie wahr. Unabhängig davon, für welche dieser beiden Alternativen Sie sich nach unserer Beratung entscheiden, erarbeiten wir mit Ihnen im Vorfeld unter Berücksichtigung verhandlungstaktischer Überlegungen gerne eine Strategie für die Verhandlung. Einen Großteil der Streitfälle erledigen wir so außergerichtlich und raten zu einer gerichtlichen Klärung nur, wenn sie notwendig ist und eine wirtschaftlich-sinnvolle Lösung nicht auf dem Verhandlungsweg erzielt werden kann.

Vertragsgestaltung und -prüfung

Klein Gedrucktes entscheidet oft Großes. Ausgangspunkt für das Erstellen und Prüfen Ihrer Verträge ist dabei stets das genaue Herausarbeiten Ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Interessen, damit am Ende ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittener Vertrag vorliegt. Auf diese Weise werden mögliche Konflikte bereits im Vorfeld ausgeräumt und rechtliche Auseinandersetzungen vermieden.

Schulung

Schulungen, Seminare und Fortbildungsveranstaltungen sind ebenfalls Bausteine unseres Dienstleistungsangebots. Die Rahmenbedingungen bei der Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr unterliegen den immer schneller fortschreitenden Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Regelmäßige Schulungen sind da unumgänglich, um Fehler und teure Prozesse zu vermeiden. Dabei gehören auch Schulungen Ihrer Mitarbeiter zu unserem Leistungsspektrum, wie etwa auf den Gebieten Personal- und Forderungsmanagement.