Ihre Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht
in Limburg/Diez, Koblenz und Wiesbaden
Schutz vor unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen
Das Wettbewerbsrecht zielt darauf ab, Mitbewerber bzw. Konkurrenten und Verbraucher vor unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen zu schützen. Unsere rechtliche Beratung deckt speziell das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit seinen Ergänzungen in Spezialgesetzen, wie z. B. dem Telemediengesetz oder Heilmittelwerbegesetz, aber auch dem korrespondierenden Markengesetz ab.
Im deutschen Recht wird die gesetzliche Grundlage des Lauterkeitsrechts durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gebildet. Überwiegend werden durch das Lauterkeitsrecht die Spielregeln des wirtschaftlichen und fairen Verhaltens beschrieben, die jedes Unternehmen im Wettbewerb einzuhalten hat. Gleichzeitig dient es dazu, Mitbewerber und Verbraucher sowie das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb zu schützen. Das beinhaltet z. B., dass von der Werbung bestimmte Anforderungen eingehalten werden müssen. Nach § 5 UWG sind etwa Lockvogelangebote wettbewerbswidrig, die den Verbraucher mit der Art der Werbung in die Irre führen. Zusätzlich gelten einige wirtschaftliche Spezialregelungen, darunter das Markengesetz (MarkenG), die Preisangabenverordnung (PAngV) oder früher auch die Zugabenverordnung.