Ihr Rechtsanwalt für Privates Baurecht
in Limburg/Diez, Koblenz und Wiesbaden

Soviel gebaut wird, soviel wird auch gestritten! Das private Baurecht macht allein 90% der vor deutschen Gerichten verhandelten Werkverträge bzw. ca. 10% aller bei Landgerichten anhängigen Verfahren aus und ist damit eine überaus praxisrelevante Materie.

Kennzeichnend ist die Verpflichtung des Unternehmers zur Herstellung des versprochenen Werkes. Anders als beim Dienstvertrag wird nicht die Tätigkeit als solche, sondern ein bestimmter Erfolg geschuldet. Der Besteller hat demgegenüber die vereinbarte Vergütung nach § 631 (1) BGB zu entrichten.

Wir haben langjährige umfangreiche Erfahrungen in diesem praxisrelevanten Rechtsgebiet und vertreten sowohl Verbraucher als auch Bauunternehmen und gerne auch Insolvenzverwalter in Bezug auf alle praxisrelevanten Probleme des privaten Baurechts, insbesondere

  • Bauvertragsrecht
  • Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag
  • Architekten- und Ingenieurvertrag
  • Bauträgervertrag
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bauinsolvenz
Unsere Rechtsanwältin für privates Baurecht:
Rechtsanwältin Katharina Birkenstock
  • In der Kanzlei SBK seit 2022
Rechtsanwalt Alexander Brands
Unser Rechtsanwalt für privates Baurecht:
Rechtsanwalt Alexander Brands
  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Seehaus & Brands GbR seit 2013
  • Partner der Anwaltskanzlei Seehaus, Brands und Kolleg*innen GbR
    (in Rechtsnachfolge von Jablonowski, Seehaus & Brands) seit 2013