Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
in Limburg/Diez, Koblenz und Wiesbaden
Etwa 90 % der Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland sind Arbeitnehmer. Im September 2019 waren rd. 45 Millionen Erwerbstätige mit Wohnsitz in Deutschland registriert. Angesichts der geringen Chancen des einzelnen Arbeitnehmers gegenüber dem meist wirtschaftlich stärkeren Arbeitgeber besteht die sozialpolitische Aufgabe zur Regelung mittels spezieller arbeitsrechtlicher Normen. Das Arbeitsrecht lässt sich zunächst grob in das Individualarbeitsrecht und in das kollektive Arbeitsrecht aufteilen. Das Individualarbeitsrecht regelt die Normen, die zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bestehen.
Gerne beraten wir Sie, zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht. Bitte sprechen Sie uns an!
Beispielhaft genannt gelten folgende Gesetze für alle Arbeitnehmer
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbzG), Ausnahme §§ 18 ff ArbzG
- EntgeltfortzahlungsG (EFZG)
- BundesurlaubsG (BurlG)
- NachweisG (NachwG)
- Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
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Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen betrieblichen Schutzvertretungen der Arbeitnehmer, wie etwa Betriebsräten sowie Gewerkschaften, einerseits und zwischen Arbeitgebern und deren Zusammenschlüssen in Arbeitgeberverbänden andererseits.