Ihr Rechtsanwalt für Steuerrecht
in Limburg/Diez, Koblenz und Wiesbaden
Unterstützung in Sachen Steuern
Das Steuerrecht als Teilgebiet des Finanzrechts umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die sich auf das Thema Steuern beziehen. Durch diese Rechtsnormen werden die Rechte und Pflichten zwischen den dem Steuerrecht unterworfenen Personen (juristische und natürliche Personen) und den Trägern der Steuerhoheit geregelt.
Zum Steuerrecht werden im engeren Sinne alle Steuergesetze gezählt – und ebenso Gesetze zur Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit. Damit Sie in dem Dickicht aus Paragraphen und Vorschriften nicht den Überblick verlieren, bieten wir Ihnen Unterstützung. Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen zu möglichen Steuerbefreiungen haben, verfahrensrechtliche Regelungen klären möchten oder Unterstützung bei der Abwehr von Forderungen benötigen. Hierbei arbeiten wir mit einer renommierten Steuerberaterkanzlei zusammen.
Unsere Leistungen im Steuerrecht und Steuerstrafrecht umfassen u.a.
- Rechtsbehelfe und Klageverfahren in Steuer- und Abgabenangelegenheiten
(gegenüber dem Finanzamt, Hauptzollamt, Finanzgericht, Bundesfinanzhof) - Beratung und Vertretung in Nacherklärungen und Selbstanzeige
- Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden im Steuerstrafverfahren
(Finanzamt, Hauptzollamt und Staatsanwaltschaft) - Verteidigung vor den Strafgerichten
(Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht)