Ihr Rechtsanwalt für Insolvenzrecht und Sanierung
in Limburg/Diez, Koblenz und Wiesbaden

Sanierungs- und Restrukturierungsberatung bzw. Insolvenzrecht für Unternehmen, Unternehmer und Verbraucher

Alle Unternehmen durchlaufen Krisen. Selbst BMW hätte Anfang der 1960er Jahre fast Insolvenz anmelden müssen, da Verluste das halbe Stammkapital aufgezehrt hatten. Dies ist also nichts, wofür man sich schämen müsste – auch nicht im privaten Bereich. Mit dieser Feststellung ist aber noch nichts gewonnen, denn neben der persönlichen materiellen Haftung besteht in der Krise auch die erhöhte Gefahr strafrechtlicher Haftung, welche es zu vermeiden bzw. zu minimieren gilt.

Das Beratungsfeld Sanierungs- und Restrukturierungsberatung/Insolvenzrecht umfasst die Betreuung von Unternehmen, Geschäftsführern, Gesellschaftern, Aufsichtsräten, Arbeitnehmern sowie von Gläubigern in der Krise eines Unternehmens und im Vorfeld einer etwaigen Unternehmensinsolvenz und selbstverständlich im Insolvenzverfahren. Ein Insolvenzverfahren ist nicht zwangsläufig – wie das viele Schuldner glauben – das Ende einer unternehmerischen Laufbahn, sondern bedeutet vielmehr auch die Chance zu einem strukturierten und begleiteten Neuanfang, einem „fresh start“.

Für inhabergeführte Unternehmen können Unternehmenskrisen existenzbedrohend sein und der angestellte Geschäftsführer ist verpflichtet den Gang zu einer Sanierungs- und Restrukturierungsberatung oder – im schlimmsten Fall zum Insolvenzgericht – anzutreten, wenn dies sinnvoll oder erforderlich ist.

Neben Unternehmen und Unternehmern wollen und müssen aber auch Privatleute (Verbraucher) schuldenfrei sein, um sich weiterentwickeln zu können. Es bedarf also sowohl für Unternehmen und Unternehmer als auch für Privatleute eines Weges aus der Krise, einer Schuldenbereinigung und gegebenenfalls auch einer Restschuldbefreiung. Wir begleiten Sie auf diesem Weg und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir unterstützen Sie im Bereich Sanierungs- und Restrukturierungsberatung sowie Insolvenzrecht

Allgemein

  • Kommunikation mit Banken, Lieferanten, Arbeitnehmern, Gerichten usw.
  • Prüfung und Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen noch im Vorfeld einer Krise
  • Weiterführung der gewerblichen Tätigkeit
  • Entwicklung und Anwendung arbeitsrechtlicher Maßnahmen
  • Minimierung von Haftungsrisiken durch Vermeidung von Fehlern, die schlimmstenfalls strafrechtliche oder haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten

In der Krise

  • Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von außergerichtlichen Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • Durchführung des vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen), um in einem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren selbstständig mit den Gläubigern zu verhandeln, mit dem Ziel, einen Restrukturierungsplan aufzustellen, der alles für die erfolgreiche Sanierung sowie die notwendigen Maßnahmen beschreibt
  • Einleitung und Durchführung eines ESUG-Verfahrens in der Form des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO

In der Insolvenz

  • Prüfung, Einhaltung und Umsetzung der Insolvenzantragspflicht
  • Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzverfahren
  • Einleitung und Durchführung eines ESUG-Verfahrens in Form der Eigenverwaltung nach § 270a InsO
  • Erstellung eines Insolvenzplans und Einleitung und Durchführung des Insolvenzplanverfahrens zur Erhaltung des Rechtsträgers (Alternative zur Verwertung und Verteilung nach der Insolvenzordnung)
  • Betriebsfortführung, d.h. Weiterführung der gewerblichen Tätigkeit in der Insolvenz
  • Durchsetzung von Rechten von Gläubigern, Verhandlung von Vereinbarungen/Verträgen und Anmeldung von Insolvenzforderungen
  • Vertretung im Gläubigerausschuss
  • Abwehr von unberechtigten Gläubigerforderungen
  • Verteidigung gegen die Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter oder Dritte
  • beim Zugriff Dritter auf persönliche Sicherheiten (z.B. auf Bürgschaften oder Immobilienvermögen durch  Zwangsverwaltung und/oder Zwangsversteigerung)
  • Verkauf des Unternehmens oder von Unternehmensteilen in der Insolvenz
  • Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen aus der Insolvenz
  • Erlangung der Restschuldbefreiung
  • Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens zur Vermeidung einer Privatinsolvenz als Voraussetzung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens im Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Sicherung Ihrer beruflichen Perspektiven und Durchführung eines Neustart

Insolvenzverwaltung

Die Expertise in den oben aufgeführten Bereichen haben sich unser Büro und die dort tätigen Rechtsanwälte durch langjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Restrukturierung, der Sanierung und der Insolvenz erarbeitet. Die Rechtsanwälte Seehaus und Brands werden seit über 15 Jahren als Insolvenzverwalter bestellt (Insolvenzgerichte bislang Wetzlar, Limburg, Siegen, Betzdorf, Montabaur, Koblenz, Wiesbaden, Neuwied, Mayen, Ludwigshafen und Eschwege). Sie sind Fachanwälte für Insolvenzrecht und zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungsexperten sowie zertifizierte Zwangsverwalter.

Rechtsanwalt Sascha Seehaus
Unser Experte für Insolvenzrecht und Sanierung:
Rechtsanwalt Sascha Rudolf Seehaus
  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Dr. Köhler & Seehaus GbR seit 2007
  • Partner der Anwaltskanzlei Seehaus, Brands und Kolleg*innen GbR
    (in Rechtsnachfolge von Jablonowski, Seehaus & Brands) seit 2013
Rechtsanwalt Alexander Brands
Unser Experte für Insolvenzrecht und Sanierung:
Rechtsanwalt Alexander Brands
  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Seehaus & Brands GbR seit 2013
  • Partner der Anwaltskanzlei Seehaus, Brands und Kolleg*innen GbR
    (in Rechtsnachfolge von Jablonowski, Seehaus & Brands) seit 2013