Ihr Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
in Limburg/Diez, Koblenz und Wiesbaden

Mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht die Klippen des Wirtschaftslebens sicher umschiffen

Das Handels- und Gesellschaftsrecht durchzieht das Geschäftsleben in vielen Bereichen. Es regelt die rechtliche Organisation von Unternehmen sowie die besonderen Rechtsverhältnisse von Kaufleuten.

Die komplexen Regelwerke des Handels- und Gesellschaftsrechts behandeln dabei existenzielle Fragen für Kaufleute, Unternehmen und Unternehmer. Bereits bei der Gründung von Unternehmen stellen sich wichtige Fragen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, wie z.B. Fragen nach dem Namen, der optimalen Gesellschaftsform, der Ausgestaltung der Verträge mit Kunden, Lieferanten, Handelsvertretern usw.

Bei der Abwicklung der Geschäfte geht es z.B. um Fragen der ordnungsgemäßen Leistungserbringung, der Haftung, der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung oder der Auflösung von Verträgen. Beim Verkauf oder der Auflösung von Unternehmen schließlich müssen Interessen der Gesellschafter wahrgenommen, ausgewogene Vertragswerke entworfen und die Bedürfnissen Dritter, wie z.B. von Arbeitnehmer, berücksichtigt werden.

In diesen Anliegen stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite. Die Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten hat hierbei oberste Priorität. Folglich ist es für uns selbstverständlich Sie fachübergreifend zu beraten. Wir sichern mit unserer Arbeit Ihre geschäftlichen Entscheidungen rechtlich ab und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Im Gesellschaftsrecht beschreibt das Außenverhältnis die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft nach außen zu Dritten, wie z.B. Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmern usw. Regelungen zum Außenverhältnis finden sich im Gesellschaftsvertrag oder in den diversen, einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Das Innenverhältnis regelt demgegenüber die Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern untereinander sowie zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich grundsätzlich – wie beim Außenverhältnis – aus dem Gesellschaftsvertrag. Fehlen solche Regelungen, so greifen auch hier gesetzlichen Bestimmungen. Im Innenverhältnis wird sowohl die Geschäftsleitung und ihre Aufgaben als auch die Buchführung und Bilanzierung mitsamt der Gewinn- und Verlustbeteiligung geregelt. Darüber hinaus umfassen die Regelungen des Innenverhältnisses etwaige Stimm- und Informationsrechte der Gesellschafter sowie deren Beitrags- und Treuepflicht.

Wir unterstützen im Gesellschaftsrecht in typischen Beratungsfeldern:

  • Existenzgründung
  • Gestaltung oder Anpassung von Gesellschafterverträgen und Satzungen
  • Umstrukturierungen des Unternehmens oder im Unternehmen
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe (Mergers & Acquisitions)
  • Erwerb und Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
  • Gesellschafterversammlungen
  • Beschlussmangelstreitigkeiten
  • Gesellschafterstreitigkeiten und Gesellschaftsstreitigkeiten (Corporate Litigation)
  • Ausscheiden von Gesellschaftern (Kündigung, Ausschluss, Einziehung und Übertragung)
  • Durchsetzung von Auskunfts-, Abfindungs- und Entschädigungsansprüchen ausscheidender oder ausgeschiedener Gesellschafter,
  • Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung der Gesellschaft
  • Gesellschafterhaftung und Schutz von Vermögenswerten (Asset Protection)
  • Rechte und Pflichten von Gesellschaftern und des GmbH-Geschäftsführers
  • Vertretung bei Gesellschafterversammlungen
  • Beratung und Vertretung in Fragen der Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgevollmacht für Unternehmer und Vollmachten für den unternehmerischen Bereich
  • Unternehmensnachfolge und Vererbung von GmbH-Geschäftsanteilen
  • Auflösung oder Insolvenz der Gesellschaft

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern sowie die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.

Für alle Kaufleute hat das Handelsrecht nach Art. 2 EGHGB Vorrang vor dem Bürgerlichen Recht (BGB). Oft ergänzt das allgemeine Bürgerliche Recht jedoch das Handelsrecht, z.B. bei der Vollmacht, dem Recht der OHG und KG, dem Kauf- und Werkvertragsrecht. Das Handelsrecht ist auch auf einseitige Handelsgeschäfte anzuwenden, bei denen nur ein Vertragspartner Kaufmann ist. Es sei denn, die Geltung ist ausdrücklich auf beiderseitige Handelsgeschäfte beschränkt (z.B. die Mängelrüge gemäß § 377 HGB).

Wir unterstützen im Handelsrecht in typischen Beratungsfeldern:

  • Klärung wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher, lizenz- und markenrechtlicher Fragestellungen
  • Prüfung und Gestaltung von Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträgen
  • Gestaltung der vertraglichen Beziehungen zu Ihren Geschäftspartnern
  • Ausarbeitung und Überprüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und individueller Verträge
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen im Fall von Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern
  • Beratung und Vertretung im Bereich von Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Kommissionsverträgen
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang von Franchisingverträgen
  • Beratung und Vertretung beim Abschluss von Finanzierungsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Konkurrenten
  • rechtliche Gestaltung der Vermarktung Ihrer Produkte
  • Beratung in allen weiteren relevanten Rechtsbereichen, wie z.B. in Fragen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts, des internationalen Wirtschaftsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und im Bereich von E-Commerce
  • fortlaufende Beratung des Unternehmers und des Unternehmens zu allen sonstigen Rechtsfragen, die sich im Wirtschaftsleben eines Unternehmens typischerweise stellen
Rechtsanwalt Sascha Seehaus
Unser Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht:
Rechtsanwalt Sascha Rudolf Seehaus
  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Dr. Köhler & Seehaus GbR seit 2007
  • Partner der Kanzlei Seehaus, Brands und Kolleg*innen GbR seit 2013