Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
in Limburg, Diez und Koblenz

Ich habe jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht und berate und begleite Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern und umgekehrt. Regelmäßig vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Limburg, Diez und Koblenz vor den jeweils zuständigen Arbeitsgerichten. Erwarten Sie meine schnelle und kompetente Unterstützung bei

  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Gehalt
  • Arbeitsvertrag

Die Fristen bei Kündigungen und anderen Belangen sind knapp gesetzt – verlieren Sie keine Zeit. Kontaktieren Sie mich und schildern Sie mir Ihr Anliegen.

Rechtsanwalt
Alexander Brands

  • Termin schon am nächsten Tag
  • 15 Jahre Erfahrung
  • Ich baue auf Ihr Vertrauen
  • Diskretion garantiert

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In drei Schritten zur Beratung

Kontakt

Sie können mich gerne unverbindlich kontaktieren.
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Termin

Sie nennen mir Ihr Anliegen mit den wichtigsten Eckpunkten und wir finden gemeinsam einen passenden Gesprächstermin  – wenn nötig auch kurzfristig.

Beratung

Im Gespräch erörtern wir Ihren Bedarf und Ihre Wünsche. Auf dieser Basis erarbeite ich schnell eine Lösung für Ihren Fall.

Wobei kann ich Ihnen Helfen?

Kündigung und Abmahnung
Ich helfe Ihnen,
– eine ungerechtfertigte Kündigung zu verhindern
– eine angemessene Abfindung zu erhalten
– eine rechtswidrige Abmahnung abzuwehren

Gehalt und Urlaub
Ich helfe Ihnen bei
– ausstehenden Lohn- bzw. Gehaltszahlungen
– einem Ausgleich für geleistete Überstunden
– einem Durchsetzen von Urlaubsansprüchen

Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis
Ich überprüfe
– Ihr Arbeitszeugnis auf nachteilige Formulierungen
– Ihren Arbeitsvertrag auf für Sie ungünstige Klauseln
– Ihre Bestimmungen bei Kurzarbeit

Infos zu meiner Person

15 Jahre Erfahrung
Meine langjährige Erfahrung mit Mandanten im Arbeitsrecht macht es mir möglich, schnell Ihre Situation zu erkennen und mich so ganz auf Ihre Wünsche zu konzentrieren.
Lösungsorientiert
Eine schnelle Lösung ist meist im Sinne des Mandanten und somit auch mein primäres Ziel. Wenn nötig, vertrete ich Ihre berechtigten Interessen aber auch vor Gericht.
Unkompliziert und Flexibel
Rufen Sie an oder bitten Sie um Rückruf und wir werden schnell einen passenden Beratungstermin finden – bei Bedarf auch vor oder nach unseren Bürozeiten.

Das sagen unsere Mandanten

von L.T. Februar 2023

„Rechtsanwalt Sascha Seehaus Danke für die gute und ehrliche Beratung! Ich konnte immer Alles fragen und habe immer das Gefühl dabei gehabt, Ihnen voll und ganz vertrauen zu können. Auch Ihre Damen am Empfang ist eine vertrauensvolle Person. Ihre ganze Kanzlei hat mein vollstes Vertrauen und ich würde Sie jederzeit weiterempfehlen.“

von A.R. Juli 2022

„Sachlich, doch auch verständnisvoll und emphatisch.“

von C.P. Juni 2022

„Ich habe sehr schnell einen Termin bekommen.

Mein Rechtsbeistand für Arbeitsrecht Herr Alexander Brands nimmt sich viel Zeit für sein Klientel.

Da es bei mir brennt, hat Herr Brands für mich sogar eine spontane Hilfe, in Form einer Spende organisieren können.

Ein Mensch mit Herz und Sachverstand. Ich fühle mich dort gut beraten. Sehr zu empfehlen.“

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Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück!

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Hinweis: Ihre Daten werden sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Was ist zu beachten im Zusammenhang bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses?

Bitte sprechen Sie uns frühzeitig wegen eines zeitnahen Termins an und teilen Sie uns bitte schon bei der telefonischen Terminvereinbarung mit, wenn Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben. So wird gewährleistet, dass die Wahrung aller relevanten Fristen – insbesondere die Wahrung der Frist von drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage – erfolgen kann. Bringen Sie bitte den Arbeitsvertrag und alle Kündigungen mit zum Termin bei uns. Falls Sie weitere Kündigungen erhalten, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls unverzüglich mit, damit für die weiteren Kündigungen ebenfalls zeitnah unter Wahrung der Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann.

Zu beachten ist bei einer Kündigung (bedarf unbedingt individueller anwaltlicher Prüfung!):

  1. Wurde die Kündigung schriftlich ausgesprochen?
    Als Banalität mag zunächst das Schriftformerfordernis für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses anmuten. Etliche gerichtliche Entscheidungen zeigen jedoch auf, dass hier zahlreiche Probleme in der Praxis entstehen, wenn das Schriftformerfordernis nicht eingehalten wird.
  2. Ist die Kündigung korrekt unterschrieben?
    Wichtiges Thema ist die Frage der Bevollmächtigung bei Ausspruch der Kündigung. Die Kündigung muss von jemandem unterschrieben sein, der für den Arbeitgeber vertretungsberechtigt ist. Gegebenenfalls kann die unverzügliche Zurückweisung der Kündigung wegen fehlender Bevollmächtigung erklärt werden.
  3. Ist ein Kündigungsgrund angegeben?
    Im Falle der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bedarf es eines Kündigungsgrundes. Es kann einen betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigungsgrund gegeben sein, der im Einzelfall zu prüfen ist. Eine außerordentliche Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
  4. Wurde der Betriebsrat angehört?
    Eine nicht erfolgte Anhörung des Betriebsrates führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Wann wird eine Abfindung für den Arbeitnehmer fällig?

Eine Abfindung wird unter anderem dann fällig, wenn der Anwalt des Arbeitnehmers oder der Anwalt des Arbeitgebers einen Auflösungsantrag stellt. Das heißt, es erfolgt keine Kündigung, sondern das Arbeitsverhältnis wird unter bestimmten Konditionen (die es auszuhandeln gilt) aufgelöst.

  • Die Höhe des Abfindungsbetrages
    So besteht die Möglichkeit, in einem Aufhebungsvertrag die Höhe des Abfindungsbetrages zu regeln. Dies setzt selbstverständlich den Wunsch einer gütlichen Einigung der Parteien des Arbeitsverhältnisses voraus. Die im Aufhebungsvertrag zu vereinbarenden Sachverhalte sind vielfältig und individuell und bedürfen einer versierten rechtsanwaltlichen Prüfung aller verwendeten Klauseln im Einzelfall.
  • Der Zeitpunkt und Art der Beendigung
    Es ist auch möglich, zu verhandeln, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis enden soll. Freistellung etc. …
  • Nebenleistungen des Arbeitgebers
    Wenn der Arbeitgeber Leistungen wie Firmenwagen, Computer, Fahrkarten gewährt, sollte unbedingt verabredet werden, wie mit diesen verfahren werden soll.